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Neues Urheberrecht ab 01.01.2008

Wednesday, December 19th, 2007

Ab 1.1.2008 trägt das Urheberrecht wieder ein bisschen mehr dem Einzug des digitalen Zeitalters Rechnung.

Die Neuerungen des “zweiten Korbs” in Kürze:

1. Privatkopien
Nicht kopiergeschützte Werke dürfen weiterhin − auch digital − privat kopiert werden.
Ausdrücklich verboten sind jetzt aber neben dem Kopierverbot für rechtswidrig hergestellte Vorlagen auch private Kopien offensichtlich unrechtmäßig online zum Download angebotener Vorlagen (illegale Tauschbörsen).
Einen Kopierschutz zu knacken bleibt nach wie vor verboten.

2. Pauschalvergütung für die Urheber für Privatkopien
Die an die Urheber verteilte pauschale Vergütung als Ausgleich für Privatkopien bleibt erhalten, allerdings wird die Höhe wegen der rasanten technischen Entwicklung nun nicht mehr per gesetzlicher Festlegung bestimmt sondern soll jeweils zwischen Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Geräte- und Speichermedienhersteller ausgehandelt werden.

3. Neues für Bibiliotheken
Bibliotheken dürfen jetzt ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zeigen. Außerdem dürfen sie auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden, z.B. per E-Mail.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen für diese neuen Nutzungsmöglichkeiten, um den Verlagen den Verkauf ihrer Produkte nicht unmöglich zu machen.

4. Verträge bezüglich unbekannter Nutzungsarten erlaubt
Auch noch unbekannte Nutzungsarten dürfen in Verträge zwischen Urheber und Verwerter einbezogen werden.
Diese Novellierung dient auch dem Urheber, dessen Werk so zukünftigen Generationen in neuen Medien zur Verfügung gestellt werden kann.

Quelle: http://www.bmj.bund.de